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LANDESFACHVERBAND STERIRMARK REFERAT WANDERREITEN RICHTLINIEN FÜR DIE STEIRISCHE LANDESMEISTERSCHAFT IM ORIENTIERUNGSREITEN
 
  
1.)Organisation 
1.1 Der LFV Steiermark richtet alle zwei Jahre, beginnend 2005,  eine Landesmeisterschaft im Orientierungsreiten für Junioren und für die allgemeine Klasse aus.
1.2  Die Bewerbe werden von interessierten Vereinen in Zusammenarbeit mit dem    Referat Wanderreiten durchgeführt.
1.3 Diese Veranstaltungen werden als TREC-B für die allgemeine Klasse und TREC-C Bewerbe für die Junioren ausgeschrieben.
1.4 Die Veranstaltung soll an zwei Tag durchgeführt werden. Es gelten nach diesen Richtlinien die Bestimmungen der FITE und der ÖTO. 
2.)Teilnahmeberechtigung 
2.1  An der Landesmeisterschaft dürfen alle Reiter(innen), die Mitglied eines Vereines der dem Landesfachverband Steiermark angeschlossen ist, teilnehmen
2.2  Als Junioren gelten alle Reiter(innen) die am 1.Tag der Bewerbe das 16 Lebensjahr begonnen und das 21.Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.3 Alle Teilnehmer müssen eine gültige Lizenz oder Startkarte besitzen.
2.4 Die Pferde müssen als Turnierpferde registriert sein.
2.5 Jeder Teilnehmer muß mindestens einen TREC-C Ritt erfolgreich beendet haben.
2.6 Jeder Reiter ist pro Bewerb mit nur einem Pferd startberechtigt. 
3.)Ausrichtung der Bewerbe 
3.1 Orientierungsritt
3.1.1 Junioren Es ist eine Strecke gemäß einem TREC-C Bewerb auszuwählen.
3.1.2 Allgemeine Klasse Es ist eine Strecke zwischen 25km und 35km auszuwählen, gemessen lt. Wanderkarte M 1:25.000 ohne Berücksichtigung der Höhenunterschiede.
3.2 Kontrollpunkte
3.2.1 Junioren  Neben Start und Ziel sind noch mindestens 5 Kontrollpunkte vorzusehen.
3.2.2 Allgemeine Klasse  Neben Start und Ziel sind noch mindestens 6 Kontrollpunkte vorzusehen.  
3.3 Geländeprüfung 3.3.1 Junioren
 Geländeprüfung gemäß einem TREC-C Bewerb
3.3.2 Allgemeine Klasse Aus dem FITE- Angebot mit der Steirischen Ergänzung sind 12 Aufgaben auszuwählen.
3.4 Gangprüfung Eine Gangprüfung muß für alle Klassen gemäß FITE- Regelement durchgeführt werden.
3.5 Veterinärkontrolle Eine tierärztliche Kontrolle ist gemäß FITE- Regelement und ÖTO Pflicht. Ein gültiger Impfpass ist vorzulegen. 
4.) RICHTER
4.1 Der Landesfachverband nominiert einen Turnierbeauftragten und die erforderlichen Richter. 
5.) WERTUNG
5.1 Die Wertung erfolgt nach dem FITE- Regelement. 
6.) Preise
6.1 Die Landesmeister erhalten Meisterschärpen und Medaillen.
6.2 Für die Platzierten sind vom Veranstalter Ehrenpreise, jedoch keine   Geldpreise bereitzustellen.